DMSB-News 
Oktober 2004

DMSB Exekutivkomitee verabschiedet Eckpunkte für Slalom 2005

Das DMSB Exekutivkomitee hat in seiner Sitzung am 22.04.2004 die Bestimmungen für den einheitlichen DMSB - Slalomsport ab 2005 verabschiedet. Damit ist auch der letzte wichtige Schritt einer Reform vollzogen, die in den letzten Jahren nötig war und vielseitig  gefordert wurde. Ziel dieser Reformpolitik war es im Wesentlichen, die Schwellenwerte für potentielle Motorsporteinsteiger zu senken und Einstiegs- und semiprofessionelle Ebenen deutlicher voneinander zu trennen. Wer die Praxis in den letzten Jahren im Slalomsport verfolgte, wird zustimmen, dass sich im Laufe der Jahre die Bereiche National A und – B immer weiter angenähert und überschnitten haben. Innerhalb der verantwortlichen DMSB Fachausschüsse kam man daher zu dem Entschluss, die bis Ende 2004 geltenden Unterschiede zwischen A und B Slalom zu beenden und ab 2005 im DMSB Bereich nur noch eine Art Slalom auszuschreiben. 

Diese Vorgehensweise wurde in der Herbstsitzung des DMSB – Exekutivkomitees 2003 bestätigt. Möglich ist der formelle Zusammenschluss des A- und B- Bereiches dadurch geworden, dass die Sportabteilungen der DMSB Trägervereine mit dem Clubsport eine wesentliche Kompetenzerweiterung erhalten haben. Sie können sich in größerem Umfang als bisher der Nachwuchsförderung widmen, aus der letztlich der Fahrerpool des dem Sportgesetz unterworfenem DMSB Sport entsteht. Ein einfacher und unkomplizierte Einstiegs- und Freizeitbereich bleibt dem Slalomsport damit erhalten, während im DMSB Bereich die bekannten ISG Regeln anzuwenden sind und damit einen klar definierten Rahmen für die Durchführung von Slalomveranstaltungen von Flensburg bis zum Bodensee vorgeben. Die betroffenen Fachausschüsse haben sich bemüht, so frühzeitig wie möglich den Fahrern und Veranstaltern die Änderungen, die ab dem Jahr 2005 in Kraft treten, mitzuteilen. Wie sieht nun dieser DMSB Slalom ab dem Jahr 2005 aus? 

Neben vielen übernommenen Punkten, die bereits heute im A- und B-Sport gleichermaßen gehandhabt werden, liegt das Augenmerk natürlich auf den heutigen Unterschieden. Hier also nun vorab die wichtigsten Eckpunkte:

Wettbewerbsdurchführung:

Genehmigungsbehörde DMSB

DMSB – Anmeldegebühr:
Ab 2000 m Streckenlänge je Lauf: € 65,-
Bis 2000 m Streckenlänge je Lauf: € 30,-

DMSB – Genehmigungsgebühr:
Ab 2000 m Streckenlänge je Lauf: € 50,-
Bis 2000 m Streckenlänge je Lauf: € 25,-

Mögliche ausgeschriebene Wertungsgruppen:
N/DN, F-2005 möglichst in gemeinsamer Wertung,
G, H, FS, SE. Wie bereits bekannt entfällt die ‚alte Gruppe F‘ ab 2005

Zugelassene Fahrer pro Fahrzeug:
In den Gruppen SE und G max. vier Fahrer 

Gruppen N/DN, F-2005 und H max. drei Fahrer

Lizenz:
nur Jahreslizenz, mindestens nationale DMSB Lizenz, unter 18-jährige nationale Junior Lizenz

Klassenzusammenlegung:
Klassen müssen, um einzeln gewertet zu werden, mindestens 3 Fahrer und
mindestens zwei Fahrzeuge aufweisen.

Nennungen: Vornennungsschluss analog dem heutigen nationalen A-Sport

Parcouraufbau

Mindestlänge je Wertungslauf 1000 m
Höchstlänge je Wertungslauf 5000 m

Besondere Bestimmungen

Die Klasse SE dient lediglich einem einfachen Kennen lernen des Slalomsports und darf nicht für Meisterschaften gewertet werden. Die Fahrzeuge müssen uneingeschränkt der STVZO entsprechen. Die Klasse SE darf nicht bei DMSB Prädikatsläufen ausgeschrieben werden.

Technik

Reifenbestimmungen im Slalomsport ab 2005:

Die Reifen sind in allen Fahrzeuggruppen, mit Ausnahme der Gruppe SE, freigestellt. Die Regelungen bezüglich Reifenbreiten werden jedoch beibehalten. In der Gruppe SE sind, wie bisher, nur STVZO-zugelassene Reifen mit E-Kennzeichnung erlaubt. Für die Gruppe G gelten folgende Bestimmungen, die hier sinngemäß wiedergegeben sind: Werden bei einer Veranstaltung bei einem Fahrzeug ausnahmslos StVZO zugelassene Reifen (E-Kennzeichnung, 17% Negativprofil, 1,6 mm Mindest-Profiltiefe usw.) verwendet, so kann das Fahrzeug in die nächst niedrigere LG-Klasse eingestuft werden. Breiten- und Felgenregelungen gelten dabei wie bisher. Werden breitere, nicht serienmäßige Felgen als 7 Zoll verwendet, erfolgt wieder eine Höherstufung analog der bisherigen Bestimmungen. Durch die Kombination mehrerer Umstufungskriterien ist max. eine Höherstufung und max. eine Rückstufung möglich. Für die richtige Angabe der LG-Klasse, auch nach der eventuellen Erfüllung von Umstufungskriterien, ist der Fahrer/Bewerber verantwortlich. Das Fahrzeug muss zum Nennschluss in der korrekten Klasse genannt werden. Eine Umstufung nach Nennschluss durch die Verwendung anderer Reifen/Räder z.B. durch die Sportwarte oder den Veranstalter ist nicht mehr möglich.


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