Gruppe G
Zur Fahrzeughöhe wurde folgendes ergänzt:
In das G-Datenblatt kann, wenn es sich um die gleiche Modellvariante handelt
(d.h. gleiche Hersteller-Schlüsselnr., gleiche Typ-Schlüsselnr. und
gleiche ABE/EG-Betriebserlaubnis-Nr) die niedrigste Serienhöhe eingetragen
werden. D.h. es ist nicht unbedingt die Höhenangabe der Serienausstattung
von Bedeutung, sondern auch eine niedrigere Serienhöhe, welche vom
Hersteller für die betreffende Modellvariante in der ABE oder
EG-Betriebserlaubnis festgelegt ist, zulässig.
Gruppe H Altersbeschränkung
Ab 1.1.2005 entfällt die Regelung der Gruppe H, dass die Fahrzeuge mind. 10
Jahre alt sein müssen. D.h. ab 2005 dürfen auch neue Fahrzeuge,
gleichgültig ob FIA homologiert oder nicht in der Gruppe H startberechtigt
sind.
F 2005
Die Aussenspiegel sind freigestellt,
müssen aber bauartgeprüft und mit E-Zeichen gekennzeichnet sein.
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