Änderungen im aktuellen Rallyereglement 
und Ankündigungen für
die Zukunft

Die Änderung des Artikels 4 im RR ist ab sofort gültig.

Artikel 4 – Rallye Reglement

Zugelassene Fahrzeuge (Leistungsbegrenzung) 
4.a) Für Fahrzeuge der FIA-Gruppen GT2 und GT3 ist die Motorleistung auf 300 KW
(+5% StVZO-Toleranz) begrenzt. Diese Fahrzeuge dürfen max. 300 KW in ihren Fz.-Papieren stehen haben und benötigen ein DMSB-Rallye-Datenblatt. Die Artikel 
4.c und 4.d finden hier keine Anwendung. (Diese Fahrzeuge sind bei Rallye 200 Veranstaltungen nicht startberechtigt).

4.b) Für alle Fahrzeuggruppen (außer GT2 und GT3) gilt grundsätzlich der Grenzwert von 221 KW (300 PS) (+5% StVZO-Toleranz). Diese Fahrzeuge dürfen max. 221 KW/300 PS in ihren Fz.-Papieren stehen haben.

4.c) Fahrzeuge mit mehr als 221KW/300 PS sind startberechtigt wenn das Mindestleistungsgewicht von 3,4 kg/PS bzw. 4,6 kg/KW eingehalten wird. Beispiel: In den Fz.-Papieren stehen 321 PS. Das Fahrzeug muss grundsätzlich 321 x 3,4 = 1091,4 kg wiegen. Dabei darf das im jeweiligen Gruppenreglement geforderte Mindestgewicht nicht unterschritten werden. 
Das Mindestleistungsgewicht des individuellen Fahrzeuges wird ohne Insassen
und ohne Nachfüllen oder Ablassen von Flüssigkeiten ermittelt.

4.d) Bei der Nennung eines Fahrzeuges nach Art. 4.c (mehr als 221 KW/300 PS) muss der Teilnehmer die in den Fz.-Papieren eingetragene Motorleistung und das tatsächliche Fahrzeuggewicht angeben.

Rallye 200 – Artikel 4.2

Ab 01. 01. 2012 ist die Klasse R2 auch bei Rallye 200 Veranstaltungen startberechtigt.

FIA homologiertes Kopfrückhaltesystem

Ab 01.01.2014 wird bei Nat. A- und Int.-Rallyeveranstaltungen auch in allen DMSB Fahrzeuggruppen und vom DMSB genehmigten Serien ein FIA-homolgiertes Kopf- Rückhaltesystem, z.B. HANS, vorgeschrieben. 
Ab 01.01.2016 wird bei Rallye 200-Veranstaltungen in allen Fahrzeuggruppen und Serien
ein FIA-homologiertes Kopf-Rückhaltesystem, z.B. HANS, vorgeschrieben.  

Mit freundlichen Grüßen 
Dietmar Lenz

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