Die
Änderung des Artikels 4 im RR ist ab sofort gültig.
Artikel
4 – Rallye Reglement
Zugelassene
Fahrzeuge (Leistungsbegrenzung)
4.a) Für Fahrzeuge der FIA-Gruppen GT2 und GT3 ist die
Motorleistung auf 300 KW (+5%
StVZO-Toleranz) begrenzt. Diese Fahrzeuge dürfen max. 300 KW in
ihren Fz.-Papieren
stehen haben und benötigen ein DMSB-Rallye-Datenblatt. Die Artikel
4.c und 4.d finden hier keine Anwendung. (Diese Fahrzeuge sind bei
Rallye 200 Veranstaltungen nicht startberechtigt).
4.b)
Für alle Fahrzeuggruppen (außer GT2 und GT3) gilt grundsätzlich
der Grenzwert von
221 KW (300 PS) (+5% StVZO-Toleranz). Diese Fahrzeuge dürfen max.
221 KW/300
PS in ihren Fz.-Papieren stehen haben.
4.c)
Fahrzeuge mit mehr als 221KW/300 PS sind startberechtigt wenn das
Mindestleistungsgewicht von
3,4 kg/PS bzw. 4,6 kg/KW eingehalten wird. Beispiel: In den Fz.-Papieren
stehen 321 PS. Das Fahrzeug muss grundsätzlich 321 x 3,4 = 1091,4
kg wiegen. Dabei darf das im jeweiligen Gruppenreglement geforderte Mindestgewicht
nicht unterschritten werden.
Das Mindestleistungsgewicht des individuellen Fahrzeuges wird ohne
Insassen und
ohne Nachfüllen oder Ablassen von Flüssigkeiten ermittelt.
4.d)
Bei der Nennung eines Fahrzeuges nach Art. 4.c (mehr als 221 KW/300
PS) muss der
Teilnehmer die in den Fz.-Papieren eingetragene Motorleistung und
das tatsächliche
Fahrzeuggewicht angeben.
Rallye
200 – Artikel 4.2
Ab
01. 01. 2012 ist die Klasse R2 auch bei Rallye 200 Veranstaltungen
startberechtigt.
FIA
homologiertes Kopfrückhaltesystem
Ab
01.01.2014 wird bei Nat. A- und Int.-Rallyeveranstaltungen auch in
allen DMSB Fahrzeuggruppen
und vom DMSB genehmigten Serien ein FIA-homolgiertes Kopf- Rückhaltesystem,
z.B. HANS, vorgeschrieben.
Ab 01.01.2016 wird bei Rallye 200-Veranstaltungen in allen
Fahrzeuggruppen und Serien ein
FIA-homologiertes Kopf-Rückhaltesystem, z.B. HANS, vorgeschrieben.
Mit freundlichen Grüßen
Dietmar Lenz
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