Schleswig-Holstein zeigt sich flexibel
Helmfreigaben im Clubslalom erweitert

Auch wenn es nur wenige Fahrer betrifft, der ADAC-SH reagiert sofort. 

In dem bisher veröffentlichten Clubslalom-Regelwerk gelten Helme mit ECE-Freigabe als erlaubt. Dies hat man in Anlehnung an die STVZO so ausgewählt, um nicht wie beim DMSB jedes Jahr erneut Diskussionen um die Helmzulassungen zu führen und das Budget der Fahrer nicht unnötig zu belasten.

Aus einer Frage im Internet-Forum nach der Verwendbarkeit eins Motorsporthelms mit SNELL-Zulassung erkannte man Handlungsbedarf. 
Entscheidung: 
In SH sind zusätzlich zur ECE auch alle anderen durch den DMSB zugelassenen Helme im Clubsport verwendbar. Dieser Zusatz wird sicher recht selten zur Anwendung kommen und erfordert nicht zwingend eine sofortige Anpassung des offiziellen Reglements. Dieses wird bis zur Überarbeitung des Reglements als Ergänzung in die Veranstalter-Ausschreibungen übernommen.

 

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