Slalom Challenge 2003

Dez 2002

A U S S C H R E I B U N G

Es gilt grundsätzlich das DMSB-Slalom-Reglement "National B" vom 15.10.2001 mit folgenden zusätzlichen Bestimmungen:

Art. 1 – Zugelassene Fahrzeuge
An der Honda Racing Slalom Challenge 2003 nehmen nur die von Honda zur Verfügung gestellten und den DMSB-Bestimmungen entsprechenden Fahrzeuge Honda CIVIC TYPE-R und Honda JAZZ teil. Seitens der Teilnehmer sind jegliche Änderungen am Fahrzeug unzulässig.

Art. 2 – Fahrer
Für die Teilnahme an der Honda Racing Slalom Challenge ist mindestens eine nat. B- oder eine Veranstaltungs-Tageslizenz erforderlich. Teilnehmer, die mit dem Honda Civic Type-R fahren müssen mindestens 18 Jahre als sein und benötigen einen Führerschein. Das Mindestalter für Starter mit dem Honda Jazz beträgt 16 Jahre.

Art. 3 – Sicherheit
Das Tragen eines Schutzhelms gemäß den DMSB-Vorschriften und das Tragen körperabdeckender Kleidung (schulterbedeckende Kleidung und lange Hose) sowie geschlossenen Schuhen ist vorgeschrieben.

Art. 4 – Nennungen
Die Teilnehmer senden eine Vorab-Nennung an Honda Motor Europe (North) GmbH, Abt. Motorsport. Honda leitet die Vorab-Nennungen an den jeweiligen Veranstalter weiter, der die Ausschreibung und das eigentliche Nennformular versendet. Falls mehr bezahlte Nennungen eingehen, als Startplätze vorhanden sind, entscheidet 1) die Reihenfolge des Nennung-Einganges und 2) das Los über die Zulassung zum Start. Der Nennungsschluß ist jeweils 10 Tage vor der jeweiligen Veranstaltung, Honda und die Veranstalter behalten sich vor, später eingehende Nennungen anzunehmen bzw. ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

Jeder Teilnehmer darf nur an einem Vorlauf zur Honda Racing Slalom Challenge teilnehmen. Schon der Versuch der Mehrfachteilnahme wird mit Disqualifikation bzw. Nichtzulassung zum Start bestraft.

Art. 7 – Training und Art. 8 – Wertungsläufe
Es gibt zwei Wertungläufe, von denen der schnellere Lauf gewertet wird. Es gibt keinen Trainingslauf.

Art. 9 – VIP-Klasse
Die Veranstalter und Honda dürfen "VIP-Starter" benennen, die außerhalb der Wertung zur Slalom Challenge starten. Diese VIP-Starter dürfen keine Teilnehmer an irgendeinem Wertungslauf zur Slalom Challenge sein; diese Klasse ist für Journalisten, Sponsoren, Behördenvertreter, etc. reserviert.

Art. 10 – Wertung
Die folgenden Wertungsklassen-Sieger qualifizieren sich für die Teilnahme an der Final-Veranstaltung, bei welcher zwei Gesamtsieger ermittelt werden:

Klasse 1: Honda Civic Type-R 
Der Vorlauf-Tagessieger (Gesamtwertung)
Klasse 2: Honda Civic Type-R 
Die beste Dame

Die Teilnehmer das Klassen 1 und 2 sollten über motorsportliche Erfahrung verfügen und starten mit dem
Honda Civic Type-R. Beim Finale gewinnt der Sieger von beiden Klassen einen der Slalom-Civic Type-R.

Klasse 3: Honda Jazz
Der Sieger der Rookie-Wertung (Teilnehmer, die bisher
noch keine DMSB-Lizenz besessen haben)

Klasse 4: Honda Jazz 
Die beste Dame der Rookie-Wertung

Klasse 5: Honda Jazz Junioren
Die Teilnehmer der Klassen 3 und 4 dürfen bisher noch keine DMSB-Jahreslizenz besessen haben und starten
mit dem Honda Jazz. In der Klasse 5 starten alle Teilnehmer unter 18 Jahren. Beim Finale gewinnt der Sieger
von allen drei Klassen einen Honda Jazz.

Tagessieger von weiteren Veranstaltung (z.B. der "Honda Winter Slalom Challenge") können sich ebenfalls für das Finale qualifizieren. Im Falle von wechselhafter Witterung kann der Veranstalter eine "Regenwertung" erstellen, deren Sieger sich ebenfalls für das Finale qualifiziert.

Art. 12 – Unterbrechung und Abbrechen eines Wertungslaufes
Der Rennleiter oder der von Honda beauftragte Organisationsleiter können einen Teilnehmer während eines Wertungslaufes mit einer roten Flagge anhalten bzw. mit drei Strafsekunden belegen, wenn dieser die Aufgabenstellung nicht erfüllt; d.h. z.B. mehr als drei Tore ausläßt oder das Fahrzeug außergewöhnlich strapaziert (`krachende´ Gangwechsel, rutschende Kupplung o.ä.).

Art 14 – Wertungsstrafen
Für das Umwerfen von Pylonen oder Verschieben aus der Markierung werden je Pylon drei Strafsekunden berechnet. Das Auslassen eines Tores wird mit 15 Strafsekunden gewertet.

DMSB-Veranstaltungsreglement Art 31 – Rechtswegausschluss und Art 33 – Haftungsausschluss
Der Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen,
gilt auch für die Fa. Honda Motor Europe (North) GmbH, deren Mitarbeiter, Agenturen und freie Mitarbeiter.

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